Cook'n'Bake by Anika Heer
Mein Foodtruck - die mobile Küche, Catering, Torten & Food-Fotografie für jeden Anlass...



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01.01.2024

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cook’n’Bake by Anika Heer, Stand 2024



1. Leistung

Cook’n’Bake by Anika Heer erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen, Rezeptkreationen, Food-Fotografie, Torten, Auftragsarbeiten usw. Cook’n’Bake by Anika Heer übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters.

Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber, dieser hat sich auch um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen. Cook’n’Bake by Anika Heer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Cook’n’Bake by Anika Heer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Version der AGB ist unter www.cooknbake.ch/agb einsehbar.



2. Offerten

Gerne erstelle ich Ihnen nach ersten Rückfragen eine Offerte. Diese besteht während ihrer festgelegten Dauer und verfällt danach anspruchslos. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen, Zeichnungen, Skizzen und Muster bleiben Eigentum von Cook’n’Bake by Anika Heer.



3. Auftragsbestätigung

Ein Auftrag mit Cook’n’Bake by Anika Heer muss schriftlich bestätigt werden. Mit der schriftlichen Zusage akzeptiert der Kunde die aktuellen AGB und verpflichtet sich zu einer 50% Anzahlung der vereinbarten Offerte. Sofern nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen allfällige Unstimmigkeiten gemeldet werden, gelten diese Auftragsbestätigungen als verbindlich.

Davon abweichende Bedingungen (zB. bei kurzfristigen Auftragsarbeiten, Reservationsgebühren etc.) sind in der jeweiligen Offerte separat aufgeführt.

Bei Aufträgen mit Reservationsgebühr, wird diese Pauschal mit 350.00 CHF innert zwei Tagen fällig. Sollte der Auftrag vom Kunden storniert werden, wird die Reservationsgebühr als Aufwandsentschädigung für bereits geleistete Arbeiten, Aufwände und Umsatzverluste einbehalten. Die Reservationsgebühr wird bei durchgeführtem Auftrag als Anzahlung für den jeweiligen Auftrag angerechnet.



4. Annullierung

Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis zwanzig Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung zu entrichten, bei später erfolgender Annullierung 100% dieses Bestellwertes.



5. Mietmaterial

Der Kunde darf sämtliche Mietgegenstände nur zum vereinbarten, bestimmungsgemässen Zweck und am vereinbarten Ort nutzen. Die Reinigung obliegt dem Kunden, sofern keine anderweiten Vereinbarungen getroffen wurden. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt, Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Kontroll-/Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen, Bruch und beschädigte Leihwaren werden zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis, erforderliche Reparaturen nach Aufwand berechnet.

Gebühren und Forderungen welche durch externe Catering-Firmen, Restaurants oder Veranstaltungsorte für Tellerservice, Umsatzgebühren, Standgebühren, Stromgebühren etc. an uns verrechnet werden, sind nicht Teil dieses Vertrages und werden dem Kunden zur Bezahlung weitergeleitet oder müssen direkt vom Kunden übernommen werden



6. Bezahlung

Die erste Anzahlung von mind. 50 % des Auftragsvolumen ist gemäss Offerte zu entrichten. Jede abweichende Vereinbarung ist der jeweiligen Offerte zu entnehmen. Die Restzahlung wird bei Lieferung fällig und ist gemäss Vereinbarung als Überweisung mittels Einzahlungsschein, in Bar, per Twint oder Kartenzahlung (+2.5%) zu leisten.

Cook’n’Bake by Anika Heer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

Preisänderungen durch Cook’n’Bake by Anika Heer bleiben vorbehalten.



7. Angebot & Preise

Alle unseren Internetseiten und Druckerzeugnissen oder in Angeboten genannten Preise sind in CHF exkl. gesetzlicher MwSt., ausser es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.



8. Verspätete Anlieferung

Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Cook’n’Bake by Anika Heer übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses/Auftrags und der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.



9. Retouren / Beanstandungen

Sofern die Beanstandungen nicht direkt bei der Übernahme / Übergabe der Produkte / bestellten Ware / Aufträge geltend gemacht werden, lehnt Cook’n’Bake by Anika Heer jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rabatten in irgendeiner Form ab.

Beanstandungen von Geschmack / Textur / Layout müssen umgehend erfolgen und es muss ein Teil der Torte / des Caterings usw. aufgehoben werden zur Kontrolle und Identifizierung des Mangels (innerhalb 12 Stunden). Falls der Kunde Anrecht auf Rückerstattungen oder sonstige Gutschriften hat, werden diese in Form von Gutscheinen von Cook’n’Bake by Anika Heer ausbezahlt.



10. Infrastruktur von Lokalitäten und Gelände

Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalität und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung zu erfolgen hat, den Anforderungen von Cook’n’Bake by Anika Heer entsprechen. Insbesondere hat der Kunde Cook’n’Bake by Anika Heer rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert oder der Stellplatz für 3.5t Foodtruck, Lieferfahrzeuge usw. nicht gewährleistet werden kann. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen für den Foodtruck (V230 Strom oder V440 Starkstrom) in üblicher, gebrauchsfähiger Form gemäss Vereinbarung vorhanden sind. Die Netzversorgung muss konstant gewährleistet werden.



11. PERSONAL

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet Cook’n’Bake by Anika Heer dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend Personaldienstleistungen. Diese werden der effektiven Bestellmenge / Präsenzzeit usw. angepasst und nach Aufwand im 15 Minutentakt fakturiert. Die Tarife verstehen sich pro Stunde und Mitarbeiter*in und ab Standort Event.



Tarif Montag bis Sonntag – ab 22:00 Uhr 25% Zuschlag

Die Mietpauschale inkl. Reinigung für den Foodtruck ist der Offerte zu entnehmen. Ebenso die geltenden Anfahrtspauschale pro KM ab 9534 Gähwil.



Foodtruck Mitarbeiter*in CHF 85.00





12.Teilnehmerzahl

Die definitive Teilnehmerzahl für den Anlass muss spätestens zwanzig Arbeitstage vor dem Termin mitgeteilt werden, ausser es wird etwas anderes vereinbart. Wird nach diesem Termin eine kleinere Teilnehmerzahl gemeldet, muss gleichwohl die bestellte Menge verrechnet werden.



13. Datenschutz

Cook’n’Bake by Anika Heer behält sich vor, Kundendaten für interne Zwecke zu nutzen, sofern der Kunde dies nicht schriftlich untersagt. Cook’n’Bake by Anika Heer gibt ausschliesslich persönliche Kundendaten an Dritte weiter, die zur Ausführung oder Bezahlung der Bestellung (z. B. an die Post zur Lieferung, an ein Inkassobüro bei Nichtzahlung etc.), oder zur Kundeninformation nötig sind. Unsere Partner löschen die Personendaten der Kunden, sobald diese nicht mehr benötigt werden und auf jeden Fall nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Aufbewahrungsfrist. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.

Cook’n’Bake by Anika Heer behält sich das Recht vor Bilder und Videoaufnahmen der hergestellten Bestellungen wie Hochzeitstorten, Cupcakes, Sweet Table, Rezepte, Food-Fotos, Catering, weitere Auftragsarbeiten usw., die von Cook’n’Bake by Anika Heer gemacht wurden für Werbezwecke (Website, Social Media etc.) zu verwenden und/oder zu veröffentlichen.



14.Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.

Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung ist der Kanton St. Gallen.



15. Gewährleistung und Haftung

Für die Leistungen gewährleistet Cook’n’Bake by Anika Heer eine einwandfreie Qualität. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder spätestens 12 Stunden nach dem Anlass / Abnahme / Abholung geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter / Erdbeben / Stau / Lieferproblemen / Pandemie / Unfall / Krankheit / Störungen im öffentlichen Verkehr etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann Cook’n’Bake by Anika Heer nicht haftbar gemacht werden.




16. Zahlungsmodalitäten

Sämtliche Vorauszahlungen oder sonstigen Zahlungen sind ausschliesslich mit beiliegendem Einzahlungsschein in der Offerte mit dem entsprechenden Vermerk zu begleichen:



Cook’n’Bake by Anika Heer

Chappenmüli 1665

9534 Gähwil



IBAN: CH51 0695 5590 1127 0511 1



Des Weiteren ist eine Zahlung per TWINT ausschliesslich an diese Nummer möglich:

+41 (0) 79 552 4 552



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